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übermäßigen Schneefall
Bei übermäßigen Schneefall werden mittels Schneepflügen oder -fräsen −zum Teil auch von Hand mit Schneeschaufeln −- Ihre Wege und Straßen geräumt. Bei Glätte wird Splitt, Splitt-Salz-Gemisch oder Salz gestreut. Seit den 1980er Jahren wird häufig auch "Feuchtsalz" angewandt. Dabei wird Streusalz (NaCl) unmittelbar vor dem Ausbringen mit Salzlösung befeuchtet. Dadurch verringern sich die Salzverluste durch Verwehung. Die damit erzielbare Salzeinsparung wird mit 20−-30 % beziffert.
Räum- und Streupflicht
Vernachlässigt eine verantwortliche Stelle nachweislich den Winterdienst, so kann sie bei Unfällen für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grenzen ihrer Grundstücke sicher begehbar zu halten. Die Grundstückseigentümer können diese Pflicht selbst erfüllen oder einem Dienstleister (Winterdienst übertragen. Auch hier besteht bei Nachlässigkeit eine Haftpflicht bei Unfällen.
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