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Wenn Sie einen zuverlässigen und kompetenten Winterdienst in Leipzig für Schneeräumung, Eisglättebekämpfung und Streudienst suchen, haben Sie ihn gerade gefunden! Wir sorgen dafür, dass die Zu- und Auffahrten Ihrer Grundstücke schnee- und eisfrei gemacht werden und so Ihre Mobilität und Sicherheit auch im Winter gewährleistet ist. Auch bei plötzlichem Wintereinbruch oder bei lang anhaltenden Schneefällen ist auf uns Verlass. Schwierige und mitunter extreme Witterungsverhältnisse sind für uns kein Problem, sondern Herausforderung.

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Was ist Winterdienst?Unter Winterdienst versteht wir die Erfüllung Ihrer Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Ihren Gehwegen und/oder Privatstraße.
Die Verpflichtung zur Leistung des
Winterdienstes kann den Kommunen, aber auch natürlichen Personen obliegen.
Durch die Nutzung
spezieller Wettervorhersagen ist ein Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte vorsorglich bekämpft werden kann.

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Sobald der erste Schnee fällt, sind wir für Sie im Einsatz. Unsere Streu- und Reinigungsdienste arbeiten professionell und gründlich. Wir engagieren uns für Ihre Belange, sind zuverlässig und reagieren flexibel auf Ihre Wünsche. Unsere Einsatztechniken sind technisch auf dem neuesten Stand. Sie arbeiten zuverlässig selbst bei widrigsten Wetterbedingungen. Sie erfüllen alle erforderlichen Normen und sind umweltfreundlich. Auch beim Streugut ist uns der Umweltschutz besonders wichtig.

übermäßigen Schneefall

Bei übermäßigen Schneefall werden mittels Schneepflügen oder -fräsen −zum Teil auch von Hand mit Schneeschaufeln −- Ihre Wege und Straßen geräumt. Bei Glätte wird Splitt, Splitt-Salz-Gemisch oder Salz gestreut. Seit den 1980er Jahren wird häufig auch "Feuchtsalz" angewandt. Dabei wird Streusalz (NaCl) unmittelbar vor dem Ausbringen mit Salzlösung befeuchtet. Dadurch verringern sich die Salzverluste durch Verwehung. Die damit erzielbare Salzeinsparung wird mit 20−-30 % beziffert.f_10317527_5dkssltnqbbblq9n4vznv3mtene91olw

Räum- und Streupflicht

Vernachlässigt eine verantwortliche Stelle nachweislich den Winterdienst, so kann sie bei Unfällen für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grenzen ihrer Grundstücke sicher begehbar zu halten. Die Grundstückseigentümer können diese Pflicht selbst erfüllen oder einem Dienstleister (Winterdienst übertragen. Auch hier besteht bei Nachlässigkeit eine Haftpflicht bei Unfällen.

Leipzig Wetter
 

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